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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den
Stadtspiele
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Unternehmensbereich: Der Städte-Spiel-Verlag
Der Städte-Spiel-Verlag wird im folgenden als Hersteller bezeichnet.

1.    Auftragserteilung
       Der Auftrag kommt durch schriftliche, oder fernmündliche Bestellung und der schriftlichen,
       oder fernmündlichen Annahme durch den Hersteller zustande. 
       Bei Bestellungen, welche Bild- oder Textdaten des Bestellers beinhalten sollen, ist es die
       Aufgabe des Bestellers diese Bild- oder Textdaten unverzüglich an den Hersteller zu
       übersenden. Werden diese Bild- oder Textdaten, trotz zumindest einmaliger Anforderung,
       nicht zur Verfügung gestellt, ist der Hersteller berechtigt die Ware auch ohne den
       betreffenden Bild- oder Textinhalt zu fertigen und zu liefern.

2.    Auftragsbindung
       Da die Waren individuell auf Bestellung gefertigt werden, berechtigen unverschuldeter
       Lieferverzug oder andere Gründe nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Zurücktreten von
       einer Bestellung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen, vorausgesetzt, dass
       die Ware, oder Bestandteile der Ware nicht bereits produziert wurde.   

3.    Material und Ausführung
a)    Die Herstellung der Waren erfolgt in der Ausführung und Güte, welche als Muster vorgelegt
       wurden, bzw. bereits auf dem Markt befindlich ist. Der Hersteller ist jedoch berechtigt
       Materialien und oder Druckverfahren anderer Art einzusetzen, wenn dies im Rahmen der
       zeitgemäßen Herstellungstechniken angebracht und sinnvoll ist.   
b)    Betreffs der Maßhaltigkeit der einzelnen Spielkarten und der Positionierung der Bilder und
       Texte müssen wir uns eine mögliche Toleranz von ca. + 1,5 mm vorbehalten. Diese      
       möglichen Maßdifferenzen sind physikalisch bedingt, da sich das zu verabeitende Papier,
       trotz spezieller Vorbehandlung, insbesondere beim Verleimen mit der Pappe durch die
       Feuchtigkeitsaufnahme ausdehnen kann. Auf diesen Ausdehnungsfaktor haben wir als    
       weiterverarbeitender Betrieb keinen Einfluss.
       Dies betrifft insbesondere beidseitig bedruckte Karten, wo es zu einer Addition der
       Dehnung kommen kann. Wir empfehlen daher die Verwendung eines Streudruckmotives.

4.    Bildmaterial
a)    Bildqualität
       Die Qualität der Bilder ist abhängig von den angelieferten Vorlagen. Grundsätzlich ist der
       Hersteller nicht verpflichtet veraltete, verblasste oder zerknitterte Vorlagen aufwendig zu
       bearbeiten. Der Hersteller ist berechtigt von Bildvorlagen auch nur Teilausschnitte zu
       verwenden, wenn dies der Sache nach dienlich, oder vorteilhaft ist.
b)    Bildrechte
       Der Hersteller haftet insbesondere nicht für das Vorhandensein der Rechte an den Bildern.
       Mit der Anlieferung des Bildmateriales geht der Hersteller davon aus, dass der Bild-
       Lieferant berechtigt ist, diese Bilder zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant überträgt mit
       der Anlieferung der Bilder auf den Hersteller das Recht diese Bilder für seine Spiele zu
       verwenden. Andere Verwendungen der Bilder, wie zum Beispiel für Werbungen oder
       ähnliches bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bildlieferanten.

5.    Textinhalte
       Der Hersteller zeichnet für die Richtigkeit des Inhaltes nicht verantwortlich. Da das
       Textmaterial regelmäßig auf unbekannte Orte bezogen ist, geht der Hersteller davon aus,
       dass die ihm zur Verfügung gestellten Informationen korrekt sind.

6.    Liefertermin
       Die auf der Bestellung oder der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine gelten als
       bindend, sofern nicht einer der folgenden Gründe eine Verschiebung des vereinbarten
       Liefertermins zwingend zur Folge haben. Der Hersteller ist insbesondere dann zur
       Verschiebung des Liefertermins berechtigt, wenn zur Herstellung benötigte Bild- oder
       Textmaterialien nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, oder wenn erforderliche
       Korrekturen nicht rechtzeitig erfolgen. Die Bild- und Textdaten sollen i.d.R. mindestens
       acht Wochen vor Liefertermin beim Hersteller angeliefert worden sein. Die letzte Korrektur
       und die Druckfreigabe soll spätestens vier Wochen vor Liefertermin erfolgen.
       Der Hersteller ist zur Verschiebung des Liefertermins auch berechtigt, wenn Material-
       lieferungen von Vorlieferanten, trotz rechtzeitiger Order verspätet geliefert werden;
       ebenso bei Maschinenausfall oder bei höherer Gewalt. Der Hersteller ist berechtigt, den
       Liefertermin um die Dauer der jeweiligen Behinderung zu verlängern.

7.    Druck-Freigabe
       Mit der Druckfreigabe wird die inhaltliche Ausführung des Auftrages in Bild und Text für
       beanstandungsfrei erklärt. Nachträglich erkannte Fehler und oder Änderungswünsche
       können nur berücksichtigt werden, sofern das Druckverfahren noch nicht begonnen wurde.
       Korrekturen oder Änderungen können dann jedoch bei Nachbestellungen berücksichtigt
       werden.

8.    Gewährleistung
       Es gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen, mit Ausnahme auf inhaltliche Fehler
       (siehe Punkt 4 und 5).
       Ein Remissionsrecht gilt in keinem Falle als vereinbart.

9.    Preise
a)    Einkaufspreis
       Die vom Außendienstmitarbeiter (ADM) auf dem Bestellformular angegebenen
       Einkaufspreise sind gültig auch für Nachbestellungen, sofern diese binnen sechs Monate
       nach der Erstauslieferung erfolgen. Der Hersteller ist jedoch auch zu Preiskorrekturen
       innerhalb der Sechsmonatsfrist berechtigt, wenn nachweißlich außergewöhnliche Umstände
       dies rechtfertigen. Ausgenommen von der regelmäßigen Sechsmonatspreisbindung sind
       Sondervereinbarungen für Erstbestellungen, Massenbestellungen, Sonderanfertigungen,
       oder ähnliches.
       Preisänderungen müssen bekannt gegeben werden, sofern ein abweichender Preis auf der
       Bestellung angegeben wurde .
b)    Verkaufspreis
       Die seitens des Herstellers oder dessen ADM benannten Verkaufspreise sind empfohlene
       Richtpreise.

10.  Zahlungsziel
       Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen, vom Tage der Rechnungstellung an
       gerechnet, netto ohne jeden Abzug zahlbar.

11.  Zahlungsverzug
       Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen i.H.v. 2% über dem jeweiligen Diskontsatz fällig.

12.  Versand
a)    Kosten und Gefahr
       Der Versand geht auf Gefahr des Auftraggebers. Die Versandkosten gehen zu dessen
       Lasten. Die vom jeweiligen Versender berechneten Versandgebühren werden, als
       Selbstkosten weiterberechnet. Die Verpackungskosten werden ebenso zum
       Selbstkostenpreis berechnet.
b)    Schadenanzeige - Haftungsausschluss
       Etwaige Transportschäden sind dem Hersteller unverzüglich mitzuteilen. Die Versender
       gewähren regelmäßig nur dann Ersatz (auf Kulanzbasis), wenn eine Schadensanzeige
       binnen acht Tagen beim Versender eingeht. Der Empfänger muss daher sofort nach Erhalt
       der Ware, deren Zustand prüfen und ggf. Schäden unter genauer Bezeichnung des
       Schadenzustandes und -umfanges beim Versender reklamieren und auch dem Hersteller
       melden. Eine Annahmeverweigerung wegen Transportschadens ist seitens des Herstellers
       zulässig (eine eventuelle Ersatzlieferung erfolgt dann unter Berücksichtigung einer
      angemessenen Frist für die Neuproduktion). Keinesfalls darf der Empfänger eine
      offensichtlich beschädigte Ware entgegennehmen. Die beschädigte Versandverpackung
      muss Nachweiszwecken aufgehoben werden.
      Wenn der Hersteller wegen Überschreiten der Frist der Mängelanzeige, oder sonstigen vom
      Empfänger zu vertretenden Umständen keinen Schadenersatz beim Versender geltend
      machen kann, wird auch im Wege der Kulanz kein Ersatz geliefert.

13. Eigentumsvorbehalt
      Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Herstellers.

14. Salvatorische Klausel
      Sollte ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, bleibt die
      Wirksamkeit der anderen Regelungen davon unberührt.

15. Erfüllungsort
      Beiderseitiger Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesen Bedingungen unterliegenden
      Geschäftsverkehr, insbesondere für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichststand ist
      Bad Hersfeld.