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Allgemeine
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Unternehmensbereich: Der Städte-Spiel-Verlag
Der Städte-Spiel-Verlag wird im folgenden als Hersteller bezeichnet.
1. Auftragserteilung
Der Auftrag kommt durch schriftliche, oder fernmündliche Bestellung und der schriftlichen,
oder fernmündlichen Annahme durch den Hersteller zustande.
Bei Bestellungen, welche Bild- oder Textdaten des Bestellers beinhalten sollen, ist es die
Aufgabe des Bestellers diese Bild- oder Textdaten unverzüglich an den Hersteller zu
übersenden. Werden diese Bild- oder Textdaten, trotz zumindest einmaliger Anforderung,
nicht zur Verfügung gestellt, ist der Hersteller berechtigt die Ware auch ohne den
betreffenden Bild- oder Textinhalt zu fertigen und zu liefern.
2. Auftragsbindung
Da die Waren individuell auf Bestellung gefertigt werden, berechtigen unverschuldeter
Lieferverzug oder andere Gründe nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Zurücktreten von
einer Bestellung kann nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen, vorausgesetzt, dass
die Ware, oder Bestandteile der Ware nicht bereits produziert wurde.
3. Material und Ausführung
a) Die Herstellung der Waren erfolgt in der Ausführung und Güte, welche als Muster vorgelegt
wurden, bzw. bereits auf dem Markt befindlich ist. Der Hersteller ist jedoch berechtigt
Materialien und oder Druckverfahren anderer Art einzusetzen, wenn dies im Rahmen der
zeitgemäßen Herstellungstechniken angebracht und sinnvoll ist.
b) Betreffs der Maßhaltigkeit der einzelnen Spielkarten und der Positionierung der Bilder und
Texte müssen wir uns eine mögliche Toleranz von ca. + 1,5 mm vorbehalten. Diese
möglichen Maßdifferenzen sind physikalisch bedingt, da sich das zu verabeitende Papier,
trotz spezieller Vorbehandlung, insbesondere beim Verleimen mit der Pappe durch die
Feuchtigkeitsaufnahme ausdehnen kann. Auf diesen Ausdehnungsfaktor haben wir als
weiterverarbeitender Betrieb keinen Einfluss.
Dies betrifft insbesondere beidseitig bedruckte Karten, wo es zu einer Addition der
Dehnung kommen kann. Wir empfehlen daher die Verwendung eines Streudruckmotives.
4. Bildmaterial
a) Bildqualität
Die Qualität der Bilder ist
abhängig von den angelieferten Vorlagen. Grundsätzlich ist der
Hersteller nicht verpflichtet veraltete, verblasste oder zerknitterte Vorlagen aufwendig zu
bearbeiten. Der Hersteller ist berechtigt von Bildvorlagen auch nur Teilausschnitte zu
verwenden, wenn dies der Sache nach dienlich, oder vorteilhaft ist.
b) Bildrechte
Der Hersteller haftet insbesondere nicht für das Vorhandensein der Rechte an den Bildern.
Mit der Anlieferung des Bildmateriales geht der Hersteller davon aus, dass der Bild-
Lieferant berechtigt ist, diese Bilder zur
Verfügung zu stellen. Der Lieferant überträgt mit
der Anlieferung der Bilder auf den Hersteller das Recht diese Bilder für seine Spiele zu
verwenden. Andere Verwendungen der Bilder, wie zum Beispiel für Werbungen oder
ähnliches bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Bildlieferanten.
5. Textinhalte
Der Hersteller zeichnet für die Richtigkeit des Inhaltes nicht verantwortlich. Da das
Textmaterial regelmäßig auf unbekannte Orte bezogen ist, geht der Hersteller davon aus,
dass die ihm zur Verfügung gestellten Informationen korrekt sind.
6. Liefertermin
Die auf der Bestellung oder der Auftragsbestätigung angegebenen Liefertermine gelten als
bindend, sofern nicht einer der folgenden Gründe eine Verschiebung des vereinbarten
Liefertermins zwingend zur Folge haben. Der Hersteller ist insbesondere dann zur
Verschiebung des Liefertermins berechtigt, wenn zur Herstellung benötigte Bild- oder
Textmaterialien nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, oder wenn erforderliche
Korrekturen nicht rechtzeitig erfolgen. Die Bild- und Textdaten sollen i.d.R. mindestens
acht Wochen vor Liefertermin beim Hersteller angeliefert worden sein. Die letzte Korrektur
und die Druckfreigabe soll spätestens vier Wochen vor Liefertermin erfolgen.
Der Hersteller ist zur Verschiebung des Liefertermins auch berechtigt, wenn Material-
lieferungen von Vorlieferanten, trotz rechtzeitiger Order verspätet geliefert werden;
ebenso bei Maschinenausfall oder bei höherer Gewalt. Der Hersteller ist berechtigt, den
Liefertermin um die Dauer der jeweiligen Behinderung zu verlängern.
7. Druck-Freigabe
Mit der Druckfreigabe wird die inhaltliche Ausführung des Auftrages in Bild und Text für
beanstandungsfrei erklärt. Nachträglich erkannte Fehler und oder Änderungswünsche
können nur berücksichtigt werden, sofern das Druckverfahren noch nicht begonnen wurde.
Korrekturen oder Änderungen können dann jedoch bei Nachbestellungen berücksichtigt
werden.
8. Gewährleistung
Es gelten die üblichen gesetzlichen Regelungen, mit Ausnahme auf inhaltliche Fehler
(siehe Punkt 4 und 5).
Ein Remissionsrecht gilt in keinem Falle als vereinbart.
9. Preise
a) Einkaufspreis
Die vom Außendienstmitarbeiter (ADM) auf dem Bestellformular angegebenen
Einkaufspreise sind gültig auch für Nachbestellungen, sofern diese binnen sechs Monate
nach der Erstauslieferung erfolgen. Der Hersteller ist jedoch auch zu Preiskorrekturen
innerhalb der Sechsmonatsfrist berechtigt,
wenn nachweißlich außergewöhnliche Umstände
dies rechtfertigen. Ausgenommen von der regelmäßigen Sechsmonatspreisbindung sind
Sondervereinbarungen für Erstbestellungen, Massenbestellungen, Sonderanfertigungen,
oder ähnliches.
Preisänderungen müssen bekannt gegeben werden, sofern ein abweichender Preis auf der
Bestellung angegeben wurde .
b) Verkaufspreis
Die seitens des Herstellers oder dessen ADM benannten Verkaufspreise sind empfohlene
Richtpreise.
10. Zahlungsziel
Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen, vom Tage der Rechnungstellung an
gerechnet, netto ohne jeden Abzug zahlbar.
11. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
i.H.v. 2% über dem jeweiligen Diskontsatz fällig.
12. Versand
a) Kosten und Gefahr
Der Versand geht auf Gefahr des Auftraggebers. Die Versandkosten gehen zu dessen
Lasten. Die vom jeweiligen Versender berechneten Versandgebühren werden, als
Selbstkosten weiterberechnet. Die Verpackungskosten werden ebenso zum
Selbstkostenpreis berechnet.
b) Schadenanzeige - Haftungsausschluss
Etwaige Transportschäden sind dem Hersteller unverzüglich mitzuteilen. Die Versender
gewähren regelmäßig nur dann Ersatz (auf Kulanzbasis), wenn eine Schadensanzeige
binnen acht Tagen beim Versender eingeht. Der Empfänger muss daher sofort nach Erhalt
der Ware, deren Zustand prüfen und ggf. Schäden unter genauer Bezeichnung des
Schadenzustandes und -umfanges beim Versender reklamieren und auch dem Hersteller
melden. Eine Annahmeverweigerung wegen Transportschadens ist seitens des Herstellers
zulässig (eine eventuelle Ersatzlieferung erfolgt dann unter Berücksichtigung einer
angemessenen Frist für die Neuproduktion). Keinesfalls darf der Empfänger eine
offensichtlich beschädigte Ware entgegennehmen. Die beschädigte Versandverpackung
muss Nachweiszwecken aufgehoben werden.
Wenn der Hersteller wegen Überschreiten der Frist der Mängelanzeige, oder sonstigen vom
Empfänger zu vertretenden Umständen keinen Schadenersatz beim Versender geltend
machen kann, wird auch im Wege der Kulanz kein Ersatz geliefert.
13. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Herstellers.
14. Salvatorische Klausel
Sollte ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, bleibt die
Wirksamkeit der anderen Regelungen davon unberührt.
15. Erfüllungsort
Beiderseitiger Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesen Bedingungen unterliegenden
Geschäftsverkehr, insbesondere für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichststand ist
Bad Hersfeld. |
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