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Geschäftsbedingungen für die |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bestellung von Scout-Schulstickern
Für die Bestellung und Auftragsabwicklung der Scout-Schulsticker
und Zubehör gelten die folgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen:
§1 Auftragserteilung:
Die Scout Schul-Sticker können bestellt werden mittels:
a) Ausfüllen und Zusenden einer den Schulranzen beiliegenden Bestellkarte, oder
b) über das Internet unter der Adresse www.scout-ranzen.de bzw.
www.druck-store.de/Schul-Sticker.html
§2 Zahlung und Annahme des Auftrags:
a) Zahlung:
Grundsätzlich sind Bestellungen per Vorkasse zu bezahlen. Hierzu ist der Wert der
Bestellung und der Nebenleistung wie die Porto- und Verpackungspauschale auf das Konto
zu überweisen, welches im Prospekt, oder auf den Internet-Seiten angegeben ist.
b) Annahme des Auftrags:
Der Auftrag kommt normalerweise zu Stande, wenn die vollständige Bestellsumme auf
dem angegebenen Konto eingegangen ist, und der Zahlungseingang, durch entsprechende
Kennzeichnung dem Auftrag zugeordnet werden kann.
§3 Haftung für fehlerhafte Zahlungseingänge:
a) Der Hersteller haftet nicht für fehlerhafte Zahlungseingänge, insbesondere wenn
der Zahlungseingang mangels entsprechender Angaben im Auftrag nicht zugeordnet
werden kann. Aus der Überweisung muss erkenntlich sein der Name und Ort des
Überweisenden und ggf. der
Empfänger der Bestellung; (z.B.: Schulsticker für ..........
).
b) Bei zu geringen Zahlungseingängen (zum Beispiel bei Fehlen des Betrages der Porto
und Versandkostenpauschale) ist der Hersteller nicht zur Ausführung des Auftrages
verpflichtet. er kann in diesem Falle nach Wahl: aa) den Auftrag ausführen und die
Versandkosten nachfordern, bb) nur einen Teil des Auftrages ausführen, der dem Wert
des bezahlten Zahlungseingangs entspricht, oder cc) den Auftrag unbearbeitet ruhen
lassen. In diesem Falle gilt:
c) Der Hersteller ist nicht verpflichtet unvollständige Zahlungseingänge, aus eigenem
Antrieb zurück zu überweisen, da regelmäßig bei den Zahlungseingängen die
Bankverbindung des Überweisenden nicht erkenntlich ist und auf Grund des
Bankgeheimnisses auch nicht eingeholt werden kann.
d) Bei überhöhten Zahlungseingänge kann der Hersteller nach Wahl: aa) bei geringfügig
höheren Zahlbeträgen die Differenz ausgleichen durch Zugabe geeigneter
Zubehörprodukte, oder bb) mit der Zusendung der Bestellung auf die Überzahlung
hinweisen und um die Bankverbindung bitten.
e) Im Falle der Rücküberweisung des gesamten oder eines Teilbetrages muss der
Auftraggeber den Abzug einer gerechten Bearbeitungspauschale gegen sich gelten lassen.
§4 Bestellungen aus dem Ausland, oder zur Lieferung ins Ausland:
Für Bestellungen aus dem Ausland fallen bei Nicht-Euro-Ländern Bank-Umtauschgebühren
in der Höhe von 4,- Euro an.
Für Bestellungen zur Lieferung in das Ausland fallen zusätzlich um 4,50 Euro erhöhte
Portokosten an.
§5 Auftragsbearbeitungsdauer:
Die Auftragsbearbeitung kann saisonabhängig unterschiedliche Zeiträume in Anspruch
nehmen. Regelmäßig sollen
Aufträge bis spätestens innerhalb von 14 Tagen nach
Zahlungseingang ausgeliefert werden.
§6 Haftung für fehlerhafte Lieferungen:
a) Grundsätzlich bemüht sich der Hersteller die Bestellungen wunschgemäß
anzufertigen. Hierbei ist dem Hersteller ein bearbeitungstechnisch notwendiger
Spielraum einzuräumen:
aa) Die Schriftgröße des Textfeldes wird der Textmenge angepasst.
bb) Der Hersteller darf selbstständig offensichtliches Schreibfehler korrigieren, wenn diese
eindeutig und unzweifelhaft sind. Dies betrifft auch Korrekturen, wie z.B. die Groß-
oder Kleinschreibung, wenn die Angaben im Bestell-Text nicht dem üblichen Standard
entsprechen. Bei unklarer oder zweideutiger Beschriftung ist der Hersteller berechtigt
einen Text so zu übernehmen, wie ihn der durchschnittliche Betrachter, nach besten
Wissen und Gewissen, entziffert hätte.
Der Hersteller ist jedoch
keinesfalls zur Ausführung derartiger Korrekturen verpflichtet
(siehe unten c).
cc) Herstellungstechnisch bedingt sind Farbabweichungen von den Darstellungen der
Prospekte, der Internetdarstellung, oder der Schultaschen möglich.
dd) Die Zubehör-Produkte können und dürfen von den bildlichen Darstellungen leicht
abweichen.
b) Vom Hersteller verschuldete, fehlerhafte Produktionen werden kostenfrei ersetzt.
Der Hersteller kann binnen angemessener Zeit zwei Nachbesserungsversuche
unternehmen.
c) Für ihre Schreibfehler kann keine Haftung übernommen werden!
aa) Dies gilt insbesondere auch bei Eigen- oder Ortsnamen, es sei denn, dem Hersteller
kann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben,
wenn jeder Durchschnittsmensch diesen Schreibfehler sofort und unzweifelhaft hätte
erkennen können und müssen.
bb) Bei mehreren Bestellungen per Internet gilt die jeweils zeitlich letzte eingegangene
Bestellung. Bei mehreren, annähernd gleichlautenden Bestellungen per Internet, ist
der Hersteller berechtigt, sinnlogischerweise davon auszugehen, dass eine zeitlich
nachfolgende Bestellung, als Korrektur einer vorangegangenen zu deuten ist. Es gilt
also die zeitlich zuletzt eingegangene Bestellung.
§6 Bestellungen von Zubehör:
a) Bei der Lieferung von Zubehör sind technisch bedingte Farbabweichungen zu akzeptieren.
Auch Farbabweichungen innerhalb eines Motive sind unvermeidbar, weil zum Beispiel der
Schutzfolienbezug eines Lesezeichens die Originalfarbe verfälscht.
b) Acryl-Lineal und Anhänger klar, oder nachtleuchtend können nur bei gleichzeitiger
Bestellung eines Sticker-Sets beschriftet geliefert werden !
§7 Versand
a) Kosten und Gefahr
Der Versand geht auf Gefahr des Auftraggebers. Die Versandkosten gehen zu dessen
Lasten.
b) Schadenanzeige - Haftungsausschluss
Etwaige Transportschäden
sind dem Hersteller unverzüglich mitzuteilen. Die Versender
gewähren
regelmäßig nur dann Ersatz (auf Kulanzbasis), wenn eine
Schadensanzeige
binnen acht Tagen beim Versender eingeht. Der Empfänger muss daher sofort nach
Erhalt der Ware, deren Zustand
prüfen und ggf. Schäden unter genauer Bezeichnung
des Schadenzustandes und -umfanges beim Versender reklamieren und auch dem
Hersteller melden. Eine Annahmeverweigerung wegen Transportschadens ist seitens
des Herstellers zulässig (eine eventuelle Ersatzlieferung erfolgt dann unter
Berücksichtigung einer
angemessenen Frist für die Neuproduktion). Keinesfalls darf
der Empfänger eine offensichtlich beschädigte Ware entgegennehmen.
Die beschädigte Versandverpackung muss Nachweiszwecken aufgehoben werden.
Wenn der Hersteller wegen
Überschreiten der Frist der Mängelanzeige, oder sonstigen
vom Empfänger zu vertretenden Umständen keinen Schadenersatz beim Versender
geltend machen kann, wird auch im Wege der Kulanz kein Ersatz geliefert.
§8 Salvatorische Klausel
Sollte ein Punkt dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, bleibt die
Wirksamkeit der anderen Regelungen davon unberührt.
§9 Erfüllungsort
Beiderseitiger
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesen Bedingungen
unterliegenden
Geschäftsverkehr,
insbesondere für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichststand ist
Bad Hersfeld. |
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