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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Scout-Schulsticker
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Bestellung von Scout-Schulstickern


Für die Bestellung und Auftragsabwicklung der Scout-Schulsticker und Zubehör gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§1    Auftragserteilung:
       Die Scout Schul-Sticker können bestellt werden mittels:
a)    Ausfüllen und Zusenden einer den Schulranzen beiliegenden Bestellkarte, oder
b)    über das Internet unter der Adresse www.scout-ranzen.de bzw.
       www.druck-store.de/Schul-Sticker.html

§2    Zahlung und Annahme des Auftrags:
a)    Zahlung:
       Grundsätzlich sind Bestellungen per Vorkasse zu bezahlen. Hierzu ist der Wert der
       Bestellung und der Nebenleistung wie die Porto- und Verpackungspauschale auf das Konto
       zu überweisen, welches im Prospekt, oder auf den Internet-Seiten angegeben ist.
b)    Annahme des Auftrags:
       Der Auftrag kommt normalerweise zu Stande, wenn die vollständige Bestellsumme auf
      dem  angegebenen Konto eingegangen ist, und der Zahlungseingang, durch entsprechende
      Kennzeichnung dem Auftrag zugeordnet werden kann.

§3    Haftung für fehlerhafte Zahlungseingänge:
a)    Der Hersteller haftet nicht für fehlerhafte Zahlungseingänge, insbesondere wenn
       der Zahlungseingang mangels entsprechender Angaben im Auftrag nicht zugeordnet
       werden kann. Aus der Überweisung muss erkenntlich sein der Name und Ort des
       Überweisenden und ggf. der Empfänger der Bestellung; (z.B.: Schulsticker für .......... ).
b)    Bei zu geringen Zahlungseingängen (zum Beispiel bei Fehlen des Betrages der Porto
       und Versandkostenpauschale) ist der Hersteller nicht zur Ausführung des Auftrages
       verpflichtet. er kann in diesem Falle nach Wahl: aa) den Auftrag ausführen und die
       Versandkosten nachfordern, bb) nur einen Teil des Auftrages ausführen, der dem Wert
       des bezahlten Zahlungseingangs entspricht, oder cc) den Auftrag unbearbeitet ruhen
       lassen. In diesem Falle gilt:
c)    Der Hersteller ist nicht verpflichtet unvollständige Zahlungseingänge, aus eigenem
       Antrieb zurück zu überweisen, da regelmäßig bei den Zahlungseingängen die
       Bankverbindung des Überweisenden nicht erkenntlich ist und auf Grund des
       Bankgeheimnisses auch nicht eingeholt werden kann.
d)    Bei überhöhten Zahlungseingänge kann der Hersteller nach Wahl: aa) bei geringfügig
       höheren Zahlbeträgen die Differenz ausgleichen durch Zugabe geeigneter
       Zubehörprodukte, oder bb) mit der Zusendung der Bestellung auf die Überzahlung
       hinweisen und um die Bankverbindung bitten.
e)    Im Falle der Rücküberweisung des gesamten oder eines Teilbetrages muss der
       Auftraggeber den Abzug einer gerechten Bearbeitungspauschale gegen sich gelten lassen.

§4    Bestellungen aus dem Ausland, oder zur Lieferung ins Ausland:
       Für Bestellungen aus dem Ausland fallen bei Nicht-Euro-Ländern Bank-Umtauschgebühren
       in der Höhe von 4,- Euro an.
       Für Bestellungen zur Lieferung in das Ausland fallen zusätzlich um 4,50 Euro erhöhte
       Portokosten an.

§5    Auftragsbearbeitungsdauer:
       Die Auftragsbearbeitung kann saisonabhängig unterschiedliche Zeiträume in Anspruch
       nehmen. Regelmäßig sollen Aufträge bis spätestens innerhalb von 14 Tagen  nach
       Zahlungseingang ausgeliefert werden.

§6    Haftung für fehlerhafte Lieferungen:
a)    Grundsätzlich bemüht sich der Hersteller die Bestellungen wunschgemäß
       anzufertigen. Hierbei ist dem Hersteller ein bearbeitungstechnisch notwendiger
       Spielraum einzuräumen:
aa)    Die Schriftgröße des Textfeldes wird der Textmenge angepasst.
bb)    Der Hersteller darf selbstständig offensichtliches Schreibfehler korrigieren, wenn diese
        eindeutig und unzweifelhaft sind. Dies betrifft auch Korrekturen, wie z.B. die Groß-
        oder Kleinschreibung, wenn die Angaben im Bestell-Text nicht dem üblichen Standard
        entsprechen. Bei unklarer oder zweideutiger Beschriftung ist der Hersteller berechtigt
        einen Text so zu übernehmen, wie ihn der durchschnittliche Betrachter, nach besten
        Wissen und Gewissen, entziffert hätte.
        Der Hersteller ist jedoch keinesfalls zur Ausführung derartiger Korrekturen verpflichtet
        (siehe unten c).
cc)    Herstellungstechnisch bedingt sind Farbabweichungen von den Darstellungen der
        Prospekte, der Internetdarstellung, oder der Schultaschen möglich.
dd)    Die Zubehör-Produkte können und dürfen von den bildlichen Darstellungen leicht
        abweichen.
b)    Vom Hersteller verschuldete, fehlerhafte Produktionen werden kostenfrei ersetzt.
       Der Hersteller kann binnen angemessener Zeit zwei Nachbesserungsversuche
       unternehmen.
c)    Für ihre Schreibfehler kann keine Haftung übernommen werden!
aa)    Dies gilt insbesondere auch bei Eigen- oder Ortsnamen, es sei denn, dem Hersteller
        kann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben,
        wenn jeder Durchschnittsmensch diesen Schreibfehler sofort und unzweifelhaft hätte
        erkennen können und müssen.
bb)    Bei mehreren Bestellungen per Internet gilt die jeweils zeitlich letzte eingegangene
         Bestellung. Bei mehreren, annähernd gleichlautenden Bestellungen per Internet, ist
         der Hersteller berechtigt, sinnlogischerweise davon auszugehen, dass eine zeitlich
         nachfolgende Bestellung, als Korrektur einer vorangegangenen zu deuten ist. Es gilt
         also die zeitlich zuletzt eingegangene Bestellung.

§6    Bestellungen von Zubehör:
a)    Bei der Lieferung von Zubehör sind technisch bedingte Farbabweichungen zu akzeptieren.
       Auch Farbabweichungen innerhalb eines Motive sind unvermeidbar, weil zum Beispiel der
       Schutzfolienbezug eines Lesezeichens die Originalfarbe verfälscht.
b)    Acryl-Lineal und Anhänger klar, oder nachtleuchtend können nur bei gleichzeitiger
       Bestellung eines Sticker-Sets beschriftet geliefert werden !

§7    Versand
a)        Kosten und Gefahr
           Der Versand geht auf Gefahr des Auftraggebers. Die Versandkosten gehen zu dessen
           Lasten.
b)        Schadenanzeige - Haftungsausschluss
           Etwaige Transportschäden sind dem Hersteller unverzüglich mitzuteilen. Die Versender
           gewähren regelmäßig nur dann Ersatz (auf Kulanzbasis), wenn eine Schadensanzeige
           binnen acht Tagen beim Versender eingeht. Der Empfänger muss daher sofort nach
           Erhalt der Ware, deren Zustand prüfen und ggf. Schäden unter genauer Bezeichnung
           des Schadenzustandes und -umfanges beim Versender reklamieren und auch dem
           Hersteller melden. Eine Annahmeverweigerung wegen Transportschadens ist seitens
           des Herstellers zulässig (eine eventuelle Ersatzlieferung erfolgt dann unter
           Berücksichtigung einer angemessenen Frist für die Neuproduktion). Keinesfalls darf
           der Empfänger eine offensichtlich beschädigte Ware entgegennehmen.
           Die beschädigte Versandverpackung muss Nachweiszwecken aufgehoben werden.
           Wenn der Hersteller wegen Überschreiten der Frist der Mängelanzeige, oder sonstigen
           vom Empfänger zu vertretenden Umständen keinen Schadenersatz beim Versender
           geltend machen kann, wird auch im Wege der Kulanz kein Ersatz geliefert.

§8        Salvatorische Klausel
           Sollte ein Punkt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, bleibt die
           Wirksamkeit der anderen Regelungen davon unberührt.

§9        Erfüllungsort
           Beiderseitiger Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesen Bedingungen unterliegenden
           Geschäftsverkehr, insbesondere für Lieferung und Zahlung, sowie Gerichststand ist
           Bad Hersfeld.